Rechtsprechung
LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,74617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
- LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19
- OLG Stuttgart, 17.06.2021 - 7 U 325/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
Der Begriff ist grundsätzlich weit zu verstehen, da es keine belanglosen Daten gibt (vgl. BVerfGE 65, 1). - OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
Folglich gewährt Art. 15 DS-GVO Auskunftsrechte nicht nur über die Stammdaten, sondern auch weitere Daten, die mit Bezug zu einer Person gespeichert sind (OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019 - 20 U 75/18). - EuGH, 30.05.2013 - C-342/12
Worten
Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
Sachliche Angaben sind etwa die Beziehungen des Betroffenen zu Dritten, aber auch Angaben zum Umfeld, seiner finanziellen Situation (Vermögen, Gehalt, Kreditwürdigkeit), Vertragsbeziehungen, Freundschaften, Eigentumsverhältnisse, Konsum- oder Kommunikationsverhalten, Arbeitszeiten (EuGH NZA 2013, 723), E-Mail-Adressen uÄ (…vgl. Paal/Pauly/Ernst DS-GVO Art. 4 Rn. 14). - BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88
Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung …
Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
Der Anspruch besteht insofern lediglich solange, bis das Versicherungsverhältnis auf beiden Seiten vollständig beendet ist (OLG Köln, r+s 1989, 171).
- LG Stuttgart, 04.11.2020 - 18 O 333/19
Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO eines Kunden gegen Versicherung umfasst …
Die Erklärung als solche kann nicht herausverlangt werden, lediglich Auskunft darüber, ob es eine solche Erklärung gegeben hat (LG Ulm, Urteil vom 10.06.2020, 3 O 248/19).Die nach Ziffer 1 a. (jj) begehrten Erklärungen in Bezug auf Widersprüche gegen die dynamische Erhöhung der Beiträge und nach (kk) in Bezug auf Vertragsänderungen sind ebenfalls Willenserklärungen und als solche keine personenbezogenen Daten (LG Ulm, Urteil vom 10.06.2020, 3 O 248/19).